Für Familien

Voraussetzungen Au Pair

Das Au Pair-Verhältnis ist als Beschäftigungsverhältnis eigener Art im Ausländer- und Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Das Au Pair muss versichert und bei der Agentur für Arbeit, der Ausländerbehörde und dem Meldeamt gemeldet werden.

Au Pair-Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen zur Einreise ein gültiges Au Pair-Visum vorlegen. Dazu benötigen sie die Einladung und den Au Pair-Vertrag der Gastfamilie.

Die aktuellen Bedingungen für Au Pair in Deutschland sind in den Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit ausführlich und verbindlich dargestellt (PDF-Dokument, Speichern mit Rechtsklick):

Informationsbogen der Bundesagentur für Arbeit für Familien (40 kb)

Informationsbogen der Bundesagentur für Arbeit für Au Pair (40 kb)

Uns ist es wichtig, die Rechte und Pflichten beider Seiten realistisch darzustellen. Deshalb geben wir hier einen kurzen Überblick über die Au Pair-Bedingungen, der auch Punkte enthält, die in den Rechtsgrundlagen nicht so deutlich beschrieben sind.

Voraussetzungen der Familie:

  1. Es lebt mindestens ein Kind < 18 Jahren im Haushalt der Familie.
  2. Mindestens ein Gastgeber besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  3. In der Familie wird Deutsch gesprochen.
  4. Die Familie ist persönlich in der Lage ein Au Pair zu betreuen.
    • Die Gastgeber haben genügend Zeit ihre Integrationsaufgaben gegenüber dem Au Pair wahrzunehmen. Die Kinder dürfen nicht die einzigen Ansprechpartner für das Au Pair sein.
    • Die Familiensituation muss so gestaltet sein, das sie dem Au Pair zuträglich ist. Z. B. darf ein Pflegefall in der Familie nicht zu einer Belastung für das Au Pair werden.
  5. Die Familie ist in der Lage ein Au Pair zu versorgenDas Einkommen ist ausreichend:
    • Ein Einkommensnachweis muss gegenüber der Ausländerbehörde erbracht werden, wenn die Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
  6. Die Familie ist in der Lage ein Au Pair angemessen unterzubringenDem Au Pair kann ein eigenes und angemessenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden.
    • Bewerbung
    • Fragebogen der Agentur für Arbeit (siehe auch Formulare -> Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit), in sehr seltenen Fällen wird eine Ortsbesichtigung vorgenommen
  7. Die Familie muss die Rahmenbedingungen für Au Pair einhalten können.Der Zeitrahmen, die Aufgabenstellung und Verantwortungsbereich des Au Pair dürfen nicht überschritten werden. Z. B. soll das Au Pair nicht für längere Zeit allein für die Betreuung von Kindern verantwortlich sein. Das Au Pair muss auch keine schweren oder unzumutbare Arbeiten im Haushalt übernehmen. Die Aufgaben müssen gemeinsam abgesprochen werden.

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