Obwohl die Rechte und Pflichten für die Au Pair-Gastgeber und das Au Pair gesetzlich festgeschrieben sind, muss trotzdem ein Au Pair Vertrag abgeschlossen werden.
Gesetzlich geregelte Rechte, Pflichten und Leistungen der Gastgeber gegenüber dem Au Pair
Taschengeld
260 EUR pro Monat: Dieses Taschengled ist unabhängig von der Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden, also auch für die Urlaubszeit und im Krankheitsfall, zu zahlen
Aupair-Versicherung
Sie haben die Möglichkeit die au-pair-plus-Versicherung über Riemer-Aupair bei der Dr. Walter GmbH abzuschließen. Diese Versicherung sichert die Kostendeckung zur Versorgung des Au Pair im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft, Tod, Ausweisung und anderen Umstäden gemäß den gültigen Versicherungsbedingungen.
Sie können eigenständig auch eine andere Versicherung abschließen.
Freie Verpflegung
Auch bei Urlaub der Familie. Das Au Pair nimmt an den Mahlzeiten der Familie teil und erhält dieselbe Kost, es sei denn, es wird eine andere Kostform abgesprochen.
Freies Wohnen
in einem eigenen, angemessen eingerichteten, Zimmer
Urlaub für das Au Pair
4 Wochen bei einem 12 monatigen Au Pair-Aufenthalt bzw. 2 Tage pro vollem Monat. Nimmt das Aupair am Familienurlaub teil, so gilt diese Zeit nur dann als Urlaub für das Au Pair, wenn es keine wesentlichen Aufgaben übernehmen muss.
Freizeit
- mindestens 1 freier Tage pro Woche
- mindestens einmal pro Monat soll der freie Tag ein Sonntag sein, damit die Möglichleit zur Ausübung der Religion z. B. zum Besuch von Gottesdiensten gegeben ist
Freistellung für den Besuch angemessener Deutschkurse
Unterstützung des aupair bei der Wahl geeigneter Kurse
Förderung des Au Pair
z. B. in dem der Kontakt zu jungen Menschen und die Ausübung von Freizeit-, kulturellen und sportlichen Aktivitäten angemessen unterstützt wird. Nimmt das Au Pair gemeinsam mit der Familie an derartigen Aktivitäten teil z. B. Besuche von Museen, Konzerten etc. so sollen die Kosten von der Familie getragen werden.
Aufgaben für das Au Pair
Mithilfe bei der Kinderbetreuung, leichte Arbeiten im Haushalt, Mithilfe bei der Versorgung von Haustieren. Die Aufgaben können nur übertragen werden, wenn das Au Pair zur Erfüllung in der Lage und bereit ist.
Arbeitsumfang
30 Stunden pro Woche, inkl. 2 – 3 x pro Woche Babysitting am Abend, wenn die Kinder im Bett sind. Der Arbeitsumfang soll in der Regel nicht überschritten werden. Falls dies im Einzefall unvermeidlich ist, muss ein entsprechender Zeitausgleich erfolgen.
Anmeldung des Au Pair
unmittelbar nach der Einreise
- bei der Ausländerbehörde,
- dem Einwohnermeldeamt
- der Agentur für Arbeit (Au Pair aus EU-Staaten)
- der Au Pair-Versicherung
Verlängerung des Au Pair-Visums
vor Ablauf von drei Monaten bei der Ausländerbehörde
Freiwillige Leistungen der Gastgeber gegnüber dem Au Pair
Reisekosten Vorschuss oder Buchung des Reisetickets
im Allgemeinen wird davon abgeraten. Ein Vorschuss sollte allenfalls an das Au Pair oder an die Agentur gezahlt werden, wenn darauf vertraut werden kann, dass der Au Pair-Bewerber tatsächlich einreisen wird. Bei Prüfung und Betreuung des Aupair-Bewerber durch uns als Agentur ist davon auszugehen.
Reisekosten-Zuschuss
wenn der Gastgeber es für angemessen hält
Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr
als Monatskarte oder Einzelfahrkarten, um z. B. den Besuch der Deutschkurse zu ermöglichen. Auch dies liegt im Ermessen der Gastgeber. Dabei sind auch die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen wenn die Gastgeber sehr abgelegen und in großer Entfernung zum Ort des Sprachkurses wohnen.
Nutzung des Autos
nach Absprache, sofern das Au Pair eine gültige Fahrerlaubnis besitzt
Übernahme von Gebühren
des Au Pair z. B. für das Visum, bei Behörden, für die Agentur, für Deutschkurse
Die freiwilligen Leistungen der Gastfamilie können bereits im Au Pair-Vertrag festgeschrieben oder später nach Entwicklung des Au Pair-Verhältnisses gewährt werden.
Unterstützung des Au Pair
bei der Wahl geeigneter Kurse. Falls solche nicht erreichbar sind, sollten Sie unserer Meinung nach (Agentur) für Privatunterricht sorgen und sich an diesem finanziell beteiligen.