Für Au Pair

Rechte und Pflichten des Au Pair´s

Obwohl die Rechte und Pflichten für die Au Pair-Gastgeber und das Au Pair gesetzlich festgeschrieben sind, muss trotzdem ein Au Pair Vertrag abgeschlossen werden.

Gesetzlich geregelte Rechte, Pflichten und Leistungen der Gastgeber gegenüber dem Au Pair

Taschengeld

260 EUR pro Monat: Dieses Taschengled ist unabhängig von der Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden, also auch für die Urlaubszeit und im Krankheitsfall, zu zahlen

Aupair-Versicherung

Sie haben die Möglichkeit die au-pair-plus-Versicherung über Riemer-Aupair bei der Dr. Walter GmbH abzuschließen. Diese Versicherung sichert die Kostendeckung zur Versorgung des Au Pair im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft, Tod, Ausweisung und anderen Umstäden gemäß den gültigen Versicherungsbedingungen.
Sie können eigenständig auch eine andere Versicherung abschließen.

Freie Verpflegung

Auch bei Urlaub der Familie. Das Au Pair nimmt an den Mahlzeiten der Familie teil und erhält dieselbe Kost, es sei denn, es wird eine andere Kostform abgesprochen.

Freies Wohnen

in einem eigenen, angemessen eingerichteten, Zimmer

Urlaub für das Au Pair

4 Wochen bei einem 12 monatigen Au Pair-Aufenthalt bzw. 2 Tage pro vollem Monat. Nimmt das Aupair am Familienurlaub teil, so gilt diese Zeit nur dann als Urlaub für das Au Pair, wenn es keine wesentlichen Aufgaben übernehmen muss.

Freizeit

mindestens 1 freier Tage pro Woche
mindestens einmal pro Monat soll der freie Tag ein Sonntag sein, damit die Möglichleit zur Ausübung der Religion z. B. zum Besuch von Gottesdiensten gegeben ist

Freistellung für den Besuch angemessener Deutschkurse

Unterstützung des aupair bei der Wahl geeigneter Kurse

Förderung des Au Pair

z. B. in dem der Kontakt zu jungen Menschen und die Ausübung von Freizeit-, kulturellen und sportlichen Aktivitäten angemessen unterstützt wird. Nimmt das Au Pair gemeinsam mit der Familie an derartigen Aktivitäten teil z. B. Besuche von Museen, Konzerten etc. so sollen die Kosten von der Familie getragen werden.

Aufgaben für das Au Pair

Mithilfe bei der Kinderbetreuung, leichte Arbeiten im Haushalt, Mithilfe bei der Versorgung von Haustieren. Die Aufgaben können nur übertragen werden, wenn das Au Pair zur Erfüllung in der Lage und bereit ist.

Arbeitsumfang

30 Stunden pro Woche, inkl. 2 – 3 x pro Woche Babysitting am Abend, wenn die Kinder im Bett sind. Der Arbeitsumfang soll in der Regel nicht überschritten werden. Falls dies im Einzefall unvermeidlich ist, muss ein entsprechender Zeitausgleich erfolgen.

Anmeldung des Au Pair

unmittelbar nach der Einreise

bei der Ausländerbehörde,
dem Einwohnermeldeamt
der Agentur für Arbeit (Au Pair aus EU-Staaten)
der Au Pair-Versicherung

Verlängerung des Au Pair-Visums

vor Ablauf von drei Monaten bei der Ausländerbehörde
Freiwillige Leistungen der Gastgeber gegnüber dem Au Pair
Reisekosten Vorschuss oder Buchung des Reisetickets

im Allgemeinen wird davon abgeraten. Ein Vorschuss sollte allenfalls an das Au Pair oder an die Agentur gezahlt werden, wenn darauf vertraut werden kann, dass der Au Pair-Bewerber tatsächlich einreisen wird. Bei Prüfung und Betreuung des Aupair-Bewerber durch uns als Agentur ist davon auszugehen.
Reisekosten-Zuschuss

wenn der Gastgeber es für angemessen hält

Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr

als Monatskarte oder Einzelfahrkarten, um z. B. den Besuch der Deutschkurse zu ermöglichen. Auch dies liegt im Ermessen der Gastgeber. Dabei sind auch die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen wenn die Gastgeber sehr abgelegen und in großer Entfernung zum Ort des Sprachkurses wohnen.
Nutzung des Autos

nach Absprache, sofern das Au Pair eine gültige Fahrerlaubnis besitzt

Übernahme von Gebühren

des Au Pair z. B. für das Visum, bei Behörden, für die Agentur, für Deutschkurse

Die freiwilligen Leistungen der Gastfamilie können bereits im Au Pair-Vertrag festgeschrieben oder später nach Entwicklung des Au Pair-Verhältnisses gewährt werden.

Unterstützung des Au Pair

bei der Wahl geeigneter Kurse. Falls solche nicht erreichbar sind, sollten Sie unserer Meinung nach (Agentur) für Privatunterricht sorgen und sich an diesem finanziell beteiligen.

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