Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die für die Aufnahme eines Au Pairs wichtig sind.
Der formelle Weg zu einem Au Pair im Überblick
- Online-Bewerbung als Gastfamilie: siehe Bewerbungsformular
- Vermittlungsauftrag: siehe Formulare -> Vermittlungsauftrag
- Auswahl eines Au Pair: Vorschläge durch uns, Abstimmung über uns
- Einladung eines Au Pair:
- Einladungsbrief der Familie an das Au Pair
- Erstellen des Au Pair-Vertrages und Ausfertigung durch uns
- Versenden der Einladung durch uns
- Versicherung des Au Pair:
- Anmeldung über uns bei dem Büro Dr. Walter GmbH: siehe Formulare -> Versicherungsformular
oder eigenständig bei einer anderen Versicherung
- Anmeldung über uns bei dem Büro Dr. Walter GmbH: siehe Formulare -> Versicherungsformular
- Das Au Pair beantragt in seinem Heimatland (Nicht-EU) das Au Pair-Visum bei der deutschen Botschaft und wird zu einem Gespräch mit Sprachtest eingeladen.
- Die Botschaft sendet die Zustimmung zum Visum an die Ausländerbehörde,
- Die Ausländerbehörde fragt bei der Agentur für Arbeit nach der Arbeitserlaubnis und fordert dann die Gastgeber zur Abgabe der Verpflichtungserklärung auf. Wenn alle Voraussetzungen durch die Familie und das Au Pair erfüllt sind, wird die Zustimmung erteilt. Die Botschaft trägt das Visum in den Pass des Au Pair ein und es darf einreisen.
- Antrag auf Arbeitserlaubnis: siehe Formulare -> Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit
- Au Pair mit Visum: Bearbeitung vor Erteilung des Visums
- Au PAir ohne Visum (EU-, EWR-Staaten): Bearebitung nach der Einreise
- Verpflichtungserklärung der Gastgeber: Formular der Ausländerbehörde
- diese ist persönlich abzugeben
- Personalausweis, evt. Vollmacht für Partner, Verdienstbescheinigung, Au Pair-Vertrag und Au Pair-Versicherungsbestätigung vorlegen
- Reisekostenvorschuss der Familie: Geldanweisung
- freiwillige Leistung, bitte nur für ein geprüftes Au Pair über einen Partner
- Einreise des Au Pair und Abholen des Gastes vom
- Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof
- Anmeldung Au Pair und Gastgeber
- uns, Ihrer Agentur
- Versicherung (E-Mail, Anruf, Fax genügt)
- Melde- und Ausländerbehörde
- Agentur für Arbeit
- Au pair mit Visum nur, falls die Arbeitserlaubnis nicht im Pass eingetragen ist
- Au pair ohne Visum (EU-, EWR-Staaten)
Selbstverständlich übernehmen wir die weitere Betreuung für die gesamte Zeit. Sollte es zu nicht lösbaren Problemen kommen, bieten wir nach Sachlage gern die Weitervermittlung in eine andere Gastfamilie an. Wir regeln nach Absprache auch für Sie die vertragliche Übergabe und Übernahme des Reisekostenvorschusses durch die neuen Gastgeber.
Kosten
Die Vermittlung des Au Pair Verhältnisses ist eine Dienstleistung, für die ein Honorar fällig wird. Diese Dienstleistung ist erbracht, sobald beide Seiten des Au Pair Verhältnisses ihre Einwilligung in dieses Verhältnis in geeigneter Form geben, also auch über die Partner-Agenturen per email oder telefonisch. Anschließend wird von uns der Au Pair ausgefertigt und den Au Pair Parteien zu Unterzeichnung übergeben.
Vermittlungsauftrag: siehe Formulare -> Vermittlungsauftrag
Dieser umfasst:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die allgemeine Kostenregelung für verschiedene Vorgänge
- den allgemeinen Ablauf der Vermittlung und Betreuung von Au Pair Verhältnissen
- allgemeine Regelungen zur Bearbeitung ihrer persönlichen Daten
Treue-Rabatt: Falls Sie wiederholt ihr Au Pair-Verhältnis durch uns vermitteln und betreuen lassen, erhalten sie einen Treue-Rabatt
Empfehlung: Falls durch ihre Empfehlung eine neue Gastfamilie ein Aupair-Verhältnis über uns vermitteln und betreuen läßt, erhalten sie eine Gutschrift
Sonderregelungen werden im Einzelfall nach Sachlage getroffen.
Für einen erfolgreichen Vermittlungsauftrag fällt ein Honorar für Riemer-Aupair an. Bei einmaliger Zahlung sind dies 400 €, bei Zahlung in drei Raten sind 440 € wie folgt zu entrichten:
- 1. Rate: 200 € für die Bearbeitung (fällig bei Zustimmung zur Einladung)
- 2. Rate: 120 € bei Erteilung des Visums
- 3. Rate: 120 € bei Einreise des Au Pairs